Auch im Ruhestand kann das Finanzamt Steuervorauszahlungen festsetzen. Viele Rentner sind überrascht, wenn sie nach ihrer Steuererklärung nicht nur eine Nachzahlung leisten müssen, sondern gleichzeitig Vorauszahlungen für das laufende Jahr angekündigt werden.
Der Hintergrund: Wer mit seinen Einkünften Einkommensteuer zahlen muss, kann unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden, die Steuer bereits während des Jahres in mehreren Raten zu entrichten.
Wann müssen Rentner überhaupt Einkommensteuer zahlen?
Ob Rentner steuerpflichtig sind, hängt von ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen ab.
Neben der gesetzlichen Rente können dazu unter anderem zählen:
- Betriebsrenten;
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;
- Kapitalerträge;
- weitere steuerpflichtige Einnahmen.
Liegt das zu versteuernde Einkommen über dem geltenden Grundfreibetrag, kann eine Einkommensteuererklärung erforderlich sein. Je nach Höhe der Einkünfte fällt anschließend Einkommensteuer an.
Warum setzt das Finanzamt Steuervorauszahlungen fest?
Anders als bei Arbeitnehmern wird von der gesetzlichen Rente keine Lohnsteuer direkt einbehalten.
Ergibt die Steuererklärung deshalb eine höhere Nachzahlung, kann das Finanzamt Vorauszahlungen für das folgende Steuerjahr festsetzen.
Nach Angaben von t-online geschieht dies in der Regel, wenn bei der Veranlagung eine Einkommensteuernachzahlung von mehr als 400 Euro entsteht.
Ziel der Vorauszahlungen ist es, die voraussichtliche Steuerlast gleichmäßig über das Jahr zu verteilen und hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Zu diesen Terminen werden Vorauszahlungen fällig
Steuervorauszahlungen sind grundsätzlich vierteljährlich zu leisten.
Die üblichen Zahlungstermine sind:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Die geleisteten Beträge werden später bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt und mit der tatsächlich geschuldeten Steuer verrechnet.
Wann können Rentner eine Anpassung beantragen?
Ändern sich die Einkommensverhältnisse im laufenden Jahr, können die festgesetzten Vorauszahlungen zu hoch ausfallen.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- ein Nebenjob beendet wird;
- sich das Einkommen des Ehepartners verändert;
- zusätzliche außergewöhnliche Belastungen entstehen;
- neue abzugsfähige Ausgaben hinzukommen.
In solchen Fällen können Betroffene beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.
Bescheid prüfen und Änderungen rechtzeitig melden
Über festgesetzte Steuervorauszahlungen informiert das Finanzamt entweder im Einkommensteuerbescheid oder mit einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Wer bereits absehen kann, dass die Einkünfte im laufenden Jahr niedriger ausfallen als im Vorjahr, sollte das Finanzamt möglichst früh informieren. So lassen sich unnötig hohe Vorauszahlungen vermeiden.
Praktisch kann außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat sein. Dadurch werden die fälligen Beträge automatisch zu den jeweiligen Zahlungsterminen eingezogen und versehentliche Zahlungsverzüge können vermieden werden.













